Am Donnerstag, dem 11.04.2024, versammelten sich zahlreiche Mitarbeitende von verschiedenen freien Trägern sozialer Einrichtungen vor dem Abgeordnetenhaus in Berlin, um für eine gerechte Bezahlung zu demonstrieren. Unter dem Motto »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« forderten die Demonstrant*innen die Bezahlung der Hauptstadtzulage für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen Dienst oder bei freien Trägern tätig sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat seine Mitgliedsorganisationen zu Beteiligung am Protest aufgerufen. Die Fachstelle für Suchtprävention Berlin ist dem Aufruf gefolgt, um gemeinsam mit vielen Kolleg*innen für die Tarifierung der Hauptstadtzulage einzustehen.
Worum geht’s?
Bei der Hauptstadtzulage handelt es sich um einen Betrag von 150 Euro brutto, der seit November 2020 an Angestellte des Landes Berlin gezahlt wird. Die Ausweitung der Zulage war zunächst auch den Beschäftigten freien Trägern zugesichert worden. Die Tarifeinigung vom Dezember 2023 versprach, die Hauptstadtzulage zu tarifieren und als festen Bestandteil des Tarifvertrags des Landes Berlin zu etablieren. Ende Februar 2024 wurde bekannt, dass diese Zusage zurückgenommen wird und die Kolleg*innen der freien Träger keine Hauptstadtzulage erhalten sollten.
Hauptstadtzulage für Alle!
Die freien Träger leisten wichtige soziale Arbeit im Land Berlin und sind unverzichtbar für den Erhalt einer sozialen und solidarischen Gesellschaft. Dass die Angestellten der freien Träger nun weiterhin für die gleiche Arbeit wie der Angestellten im öffentlichen Dienst weniger Geld erhalten sollen, ist ungerecht und verstärkt den Wettbewerb um Fachkräfte. Die Hauptstadtzulage für Angestellte der freien Träger zu gewähren bedeutet, Wert und Wichtigkeit der geleisteten Arbeit anzuerkennen und wertzuschätzen.
Wir schließen uns der Forderung nach einer gerechten und vergleichbaren Bezahlung für alle Beschäftigten im Land Berlin an und bleiben dabei: #HauptstadtzulagefürAlle, denn: »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!«