
Das Konsumcannabisgesetz markiert einen wichtigen Schritt zu einer pragmatischen und modernen Suchtpolitik. Es setzt Aufklärung, Konsumkompetenz und Konsument*innengesundheit ins Zentrum fachlichen Handelns. Der Leitgedanke: Evidenz statt Ideologie, Hilfe statt Strafe, Prävention statt Abschreckung. Die gesundheitspolitische Situation erfordert eine Fortsetzung und Weiterentwicklung des Gesetzes in der kommenden Legislaturperiode.
Wir schließen uns den Forderungen zur Weiterentwicklung des Konsumcannabisgesetzes des Verbändebündnisses von akzept e.V. – Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, Fachverband Drogen- und Suchthilfe (fdr) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) an und teilen die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes im Wortlaut:
Cannabisgesetz beibehalten und weiterentwickeln!
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und mit ihr der Paritätische Gesamtverband sowie ein Verbändebündnis fordern die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD auf, das beschlossene Konsumcannabisgesetz weiterzuentwickeln und eine Rückkehr zu einer Kriminalisierung und Strafverfolgung von Konsumierenden auszuschließen.
Das seit April 2024 geltende Cannabisgesetz hat die wichtige Entkriminalisierung von erwachsenden Konsumierenden eingeleitet und erlaubt Volljährigen den begrenzten Besitz, Konsum und privaten und gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis. Das ist ein entscheidender Schritt, um Menschen eher zu unterstützen, als sie für ihren Konsum zu bestrafen. Stattdessen liegt der Fokus auf Aufklärung, Konsumkompetenz und Hilfsangeboten. Das Gesetz gilt es jetzt unter Gesichtspunkten des Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutzes weiterzuentwickeln. Das bedeutet auch, für eine flächendeckende und wirksame Prävention bei Gefährdeten und Betroffenen zu sorgen und die Versorgungsstrukturen für Menschen mit cannabisbezogenen Problemen abzusichern.
Um die Versorgungssituation abzusichern, fordert der Paritätische Gesamtverband den Bundesgesetzgeber auf, gesetzliche Grundlagen für eine gesicherte Finanzierung von Suchtberatung und Kontaktläden zu schaffen sowie Länder und Kommunen ausreichend finanziell zu unterstützen, um die Angebote der Suchtberatungsstellen und Kontaktläden in den Kommunen aufrechtzuerhalten. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage vieler Kommunen schlägt der Paritätische vor, einen Teil der Mittel zur Finanzierung der Suchtberatungsstellen mithilfe eines „Sucht- und Präventionsfonds“ aus zweckgebundenen Abgaben auf alle legalen Suchtmittel zu decken.
Weitere Infos: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/cannabisgesetz-beibehalten-und-weiterentwickeln